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   LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 1 Ta 85/04   

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https://dejure.org/2005,11603
LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 (https://dejure.org/2005,11603)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 (https://dejure.org/2005,11603)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. April 2005 - 1 Ta 85/04 (https://dejure.org/2005,11603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Streitwert, Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger; Voraussetzungen für eine einmalige bzw. zweimalige Bewertung ...

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; GVG § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; ArbGG § 12 Abs. 7; GVG § 42 Abs. 4
    Einmalige Streitwertfestsetzung bei Kündigungsschutzklage gegen bisherigen Arbeitgeber und entsprechender Feststellungsklage gegen Betriebsnachfolger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert bei Verknüpfung von Kündigungsschutzklage und Feststellungsklage nach Betriebsübergang, keine Addition

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 16.12.1993 - 12 Ta 204/93

    Streitwert: Kündigung - bisheriger und neuer Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 1 Ta 85/04
    Bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger ist der Streitwert gem. § 42 Abs. 4 GKG lediglich einmal festzusetzen, da beide Verfahren das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand haben (gegen LAG Köln, Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 -).

    Für eine zweifache Bewertung des Streitwertes spricht sich das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 - aus.

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 1 Ta 85/04
    Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (Bundesarbeitsgericht, Beschl. vom 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 -, AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 nF).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2000 - 3 Ta 147/00

    Vergleichswert bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 1 Ta 85/04
    So hat etwa das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in seinem Beschluss vom 14.11.2000 - 3 Ta 147/00- den Gegenstandswert nur einmal festgesetzt, wenn der Kläger mit dem Betriebsübernehmer einen neuen Arbeitsvertrag schließt und die Kündigungsschutzklage gegen seinen bisherigen Arbeitgeber zurücknimmt .
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.07.2005 - 2 Ta 174/05

    Streitwert, Kündigungsschutzklage, Feststellungsantrag, Betriebsübergang,

    Ziel des Rechtsstreits ist die Feststellung des Fortbestehens dieses Arbeitsverhältnisses, so dass lediglich ein Streitgegenstand vorliegt (Anschluss an LAG Schl.-Holst. Beschl. v. 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 - LAG-Report 2005, 223).

    Es ist daher vorliegend in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12.04.2005 (- 1 Ta 85/04 - LAG-Report 2005, 223) davon auszugehen, dass auch hier der Kläger das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses erstrebte.

  • LAG Sachsen, 21.05.2012 - 4 Ta 90/12

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage gegen bisherigen Arbeitgeber und

    Bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger ist der Streitwert gemäß § 42 III GKG lediglich einmal festzusetzen, da beide Verfahren das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnis zum Gegenstand haben, so dass lediglich ein Streitgegenstand vorliegt (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 und gegen LAG Köln, Beschluss vom 01.06.1993 - 12 Ta 204/93).

    In Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 - und vom 28.07.2005 - 2 Ta 174/05 - zitiert nach Juris - ist in der hier streitgegenständlichen Fallkonstellation der Streitwert gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG nur einmal festzusetzen.

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